Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten ab. Im Regelfall ist eine Haftpflichtversicherung freiwillig abzuschließen, es gibt jedoch auch Haftpflichtversicherungen die der Gesetzgeber zwingend vorsieht: Kfz- Haftpflichtversicherung, Jagdhaftpflichtversicherung. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Arten von Haftpflichtversicherungen auf dem Markt. Bei den unterschiedlichen Arten unterscheidet man in erster Linie unter Haftpflichtversicherungen für private Zwecke und berufliche Zwecke. Jede Privatperson sollte eine private Haftpflichtversicherung besitzen, auch wenn diese nicht vorgeschrieben ist. Ein Schadensfall ist schnell herbeigeführt, wer hier dann nicht abgesichert ist muss teuer dafür bezahlen, im schlimmsten Fall kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Tierhalter verfügen im Idealfall über eine Tierhalterhaftpflicht, diese schützt Halter und Tier vor etwaigen Schadensansprüchen. Bauherren können eine Bauherrenhaftpflicht abschließen, diese schürzt vor allen Schadensansprüchen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Bauvorhaben. Die zwingend vorgeschrieben Kfz- Haftpflicht ist schon vor Zulassung eines Autos notwendig, ohne die Vorlage einer Versicherungsbestätigung wird kein Auto zugelassen. Jede Versicherungsgesellschaft bietet unterschiedliche Haftpflichtversicherungen an, die zudem auch alle andere Konditionen und Leistungen besitzen. Um eine geeignete Haftpflichtversicherung für den privaten Gebrauch zu finden, bedarf es in jedem Fall einen Vergleich mehrerer Gesellschaften untereinander. Neben dem Angebot von privaten Haftpflichtversicherungen gibt es noch Angebote für Berufshaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflichtversicherung ist in vielen Fällen lohnend für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Steuerberater, Polizeibeamte oder Rechtsanwälte. Auch ganze Unternehmen können eine Haftpflichtversicherung abschließen, diese nennt man dann Betriebshaftpflichtversicherung und sie schützt den kompletten Betrieb gegen unterschiedliche Schadensansprüche. Bei jeder Haftpflichtversicherung ist auch das Kleingedruckte sehr wichtig, denn nicht jeder Schadensfall wird auch wirklich übernommen, welche Ausschlüsse das sind regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsanbieter. Auf keinen Fall zahlt eine Haftpflichtversicherung, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.